Hans Biber von Köngen (Kingen) stellt Junker Hans Veit von Wernau zu Pfauhausen und Unterboihingen einen Revers aus über die Belehnung mit einem Erb- und Zinslehen, und zwar mit 3 Tagwerk Wiese zu Reuten (Flurname in Gemarkung Pfauhausen? oder Reuthof bei Nürtingen? oder Reutin abgeg. bei G. Plattenhardt?) im Gsoeudt (Anstößer: Anna, Witwe des Jerg Maier zu Pfauhausen; Georg Krautwasser zu Köngen). Er verpflichtet sich u.a., 12 Schilling Heller Landeswährung Zins zu entrichten. Dem Junker soll das Lösungsrecht zustehen.