Bulle Papst Bonifatius IX. zur Hilfeleistung für das Kloster Rot, das durch Kriege, Mißernten und andere schlimme Umstände so sehr in Not geraten ist, daß kaum ein Abt mit 2 Mönchen ernährt werden können und es ohne Hilfe des Hl. Stuhls und Unterstützung frommer Leute eingehen wird. Bonifatius IX. verleiht daher nach dem Vorbild seines Vorgängers, Papst Urban VI., der den im Jahr 1390 in Rom die päpstlichen Kirchen besuchenden Christen Vergebung ihrer Sünden gewährte, dem Kloster Rot das Recht, nach der Wahl eines geeigneten Beichtvaters durch diesen all den Christen, die die Kirche des Klosters nach seiner Vorschrift besuchen und dort ihre Sünden bekennen, oder, wenn sie daran verhindert sind, andere fromme Werke vollbringen, dieselbe Indulgenz zu gewähren wie Papst Urban. Da den frommen Christen dadurch der Weg und die Mühen einer Romfahrt erspart werden, haben sie eine Abgabe zu leisten, deren Höhe von 2 besonders dazu bestimmten Leuten eingeschätzt wird. Diese sind vom Abt, Konvent und dem päpstlichen Steuereinnehmer der Gegend gewählt, denen sie alle auf diese Weise zufließenden Einnahmen an einem sicheren Ort abzuliefern haben. Davon soll die eine Hälfte dem Hl. Stuhl in Rom zustehen, die andere zur Wiederherstellung des Klosters verwendet werden. Gegeben zu Rom in St. Peter, an den II. Kalenden des August im 6. Jahr des Pontifikats. Orig. Perg.-Ränder angenagt. 1 Bleisiegel anhängend. Abgedruckt bei Stadelhofer I, 200-204

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner