Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt zwischen seinen Amtleuten zu Heidelberg einer- und Abt, Prior und Konvent zu Schönau andererseits einen Vertrag betreffend den Pfarrwein zu Rohrbach, den die von Schönau jährlich geben müssen. Nach mehrfacher Anhörung wurden beide Seiten durch die pfalzgräflichen Räte in Gegenwart des Vogts und des Landschreibers zu Heidelberg gütlich vertragen: [1.] Die von Schönau geben fortan jährlich 17 Lagel Wein von den Weingärten, die sie derzeit zu Rohrbach haben. [2.] Wenn sie fortan mehr Weingärten erhalten, zählen diese nicht zu diesem Vertrag, sondern soll davon von jedem Morgen ein Lagel Wein gegeben werden.