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Clas von Harff sagt seinem Sohn Johann von Harff 300 Goldgulden jährlich als Heiratspfennig zu, dazu nach dem Tod der Eltern das Haus Geilenkirchen und 700 Goldgulden jährlicher Rente. Ausf. Papier 2 Unterschriften.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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