Betreff der dem Apotheker Monn daselbst zur Last gefallene Unvorsichtigkeit und Fehler, dass er ein von einer ihm ganz unbekannten Person vorgeschriebenes Rezept verfertigt, auch Opium als ein schlaf- und tollmachenendes Arzneimittel nicht nach der Vorschrift der herzöglichen Medizinalordnung wie eigentliches Gift behandelt und dasselbe einem sechsjährigen Kind anvertraut, ohne dass auch nur auf dem Zettel die Art des Gebrauchs und die auf einmal zu nehmende Dosis vermerkt gewesen (Backnang)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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