Kuno, Herr zu Winneburg und Beilstein, tritt als Bürge anstelle seines (å) Vaters Kuno ein, als welcher dieser Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herrn zu Saffenburg, neven des Ausstellers, wegen dessen Schuld gegen Anton Waldbott von Bassenheim, Herrn zu Olbrück, gedient hatte. Die Schuldsumme beträgt 4000 oberländische rheinische Gulden, wovon jährlich 200 Gulden zu geben sind. Der Aussteller gelobt an Eides Statt, alle Bürgenverpflichtungen einzuhalten, wie sie im Hauptbrief niedergelegt sind. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - Sg. anh. - Rv.