Kurfürst Philipp von der Pfalz gebietet Bürgermeister und Rat zu Selz (Sels), dass sie 32 Pfund Heidelberger Pfennige von ihrer letzten zu St. Martin fälligen Stadtsteuer dem Propst und Konvent im Saal zu Ingelheim (im sale zu Ingelnheym) ausrichten und bezahlen. Sobald sie dies gegen deren Quittung getan haben, sagt er sie für sich und seine Erben für dieses Jahr solcher 32 Pfund quitt, ledig und los.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz gebietet Bürgermeister und Rat zu Selz (Sels), dass sie 32 Pfund Heidelberger Pfennige von ihrer letzten zu St. Martin fälligen Stadtsteuer dem Propst und Konvent im Saal zu Ingelheim (im sale zu Ingelnheym) ausrichten und bezahlen. Sobald sie dies gegen deren Quittung getan haben, sagt er sie für sich und seine Erben für dieses Jahr solcher 32 Pfund quitt, ledig und los.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 821, 49
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
fol. 115v
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel, rückseitig aufgedrückt)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel, rückseitig aufgedrückt)
Mit der Nota, dass Kaiser Karl den böhmischen Mönchen im Kloster zu Ingelheim einst den Zehnten zu Kaysersberg gegeben hat, was dann ein Pfalzgraf für die genannten 302 Pfund denarii abgekauft hat. Wenn man daher die Landvogtei auslösen würde, so gehört der Zehnt danach der Pfalz und ist kein Teil der Auslösung. Mit dem Saal (sale) zu Ingelheim ist die Ingelheimer Kaiserpfalz gemeint, die zum Sitz der von Karl IV. gegründeten und mit bömischen Kanonikern besetzten Propstei wurde. Kopfregest: "Des probst von Ingelheim quitants uff Sels".
Kaysersberg, Dep. Haut-Rhin [F]
Selz = Seltz, Dep. Bas-Rhin [F]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:10 MESZ
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