Der Mainzer Kurfürst und Erzbischof Philipp Karl von Eltz bekundet am 31. Juli 1737 (St. Martinsburg zu Mainz), dass er auf Bitten von Äbtissin und Konvent des Benediktinerinnenklosters Schmerlenbach diesen erlaubt das Haus zum heißen Stein, genannt Schmerlenbacher Hof, in Aschaffenburg zu kaufen, was das Kloster bereits unter kurfürstlichem Vorbehalt getan habe. Auch erlaubt er ihnen den Verkauf ihres bisherigen Hofs, genannt Schmerlenbacher Hof, in bürgerliche Hände. Weiter befreit der Erzbischof auch die neue klösterliche Behausung "zum heißen Stein" von Schatzung und anderen Beschwerden. (Abschrift)