Friedberg, Burg: Heinrich v. Pfaffenau (Pfaffenang), Burggraf der Burg Friedberg (Vriede-), und alle Burgmannen (burgman gemenliche) stiften der Kapelle in der Burg Friedberg einen Zins von 1 Gulden zur Unterstützung des Kaplans, damit er St. Georg und St. Anthonius umso besser dienen kann. Der Zins wird von den Hofstätten außerhalb der Friedberger Stadtmauer vor dem Spital am Berg, wo man Steine für die Burg gebrochen hat, entrichtet. Wer dort Hofstätten besitzt, soll sie zu rechtem Erbe haben und darf weder durch höheren Zins noch einen anderen Landsiedel vom Kaplan oder den Ausstellern von dort vertrieben werden. Die Hofstätten sollen vom Kaplan und nicht von den Ausstellern verliehen werden. [Folgen Angaben zur Größe der Hofstätten]. Culemann Pförtner (Portenere), dem Knecht der Aussteller, wurden zwei Hofstätten zur Erbleihe verliehen, und für die eine soll er an St. Martinstag [Nov. 11] 30 Kölner Pfennig, für die andere 1 Pfd. Öl für das Geleuchte geben. Aus Freundschaft wurde ihm die Zinsfreiheit gewährt, so lange er Diener der Aussteller ist. Wenn er oder seine Erben die Hofstätten verkaufen, haben der Kaplan bzw. der Baumeister der Burg das Vorkaufsrecht.