Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinem Getreuen Matthias Ramung zu Daisbach (Mathis Ramung zü Daspach) einerseits und den armen Leuten zu Daudenzell andererseits Irrungen gehalten haben. Matthias hat gefordert (in seinen fürbringen angeregt), dass sie ihm fronen, insbesondere sein Heu von Zuzenhausen, Waibstadt und "Dauben" sowie Frucht und anderes aus der Mark von Daudenzell nach Daisbach führen und seine Äcker zu Daudenzell, rund 30 oder 40 Morgen, bebauen und in Fron einbringen sollen. Die armen Leute haben erwidert, dass sie dergleichen wegen Armut nicht leisten könnten und nicht schuldig seien, Frondienste zu leisten, mit Ausnahme von solchen in der Mark zu Daudenzell, wo der Ramung Gebot und Verbot hat. Die pfalzgräflichen Räte haben nach dem Verhör beide Parteien dahin gütlich vertragen, dass die Untertanen lediglich die Güter des Matthias zu Daudenzell genannt die "Enckers gütter" bebauen und dazu seine Renten und Zinsen in der Mark in Fron nach Daisbach führen sollen. Weitere, zukünftig erworbene Güter sind sie nicht schuldig zu bebauen. Nach Verkauf seiner Güter sollen Matthias jedoch seine Rechte an solchen Dienstbarkeiten vorbehalten bleiben, wenn er auf kurz oder lang einen Rückerwerb tätigt. Ansonsten soll Matthias auf auswärtige Fron und Dienste an den anderen Orten, mit Ausnahme von Daisbach, verzichten, wogegen die armen Leute ihm jährlich zu Martini 8 Pfund Heller zu geben haben. Matthias' Rechte an Bede, Renten, Zinsen, Gülten usw. bleiben unberührt. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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