Philipps Ulrich Grötsch, brandenburgischer Pfleger und Propsteiverwalter zu Solnhofen und Jakobina, dessen Ehefrau, eine geborene Welserin, erklären sich gegenüber dem Rat zu Nürnberg für verpflichtet, das vom Philipp Jakob Tucher erkaufte Schloss zu Feucht, einen anderen Zeidelhof, die Klingenmühle und andere Güter mit ihrer Zubehör in guter, baulicher Verschaffung zu erhalten, die Erb- und Eigenzinsen, das Honiggeld etc. zu entrichten, insbesondere von sechs Tagewerk Fürreutwiesen unterhalb Feuchts am untern Espen gelegen, welche ihnen der Rat für den Verzicht auf die bisher beanspruchte Mahlgerechtigkeit auf der Klingenmühle verliehen hat, die gebrauchlichen Erbzinsen zum Waldamt zu geben, diese Güter sowie ein durch Dr. Christoff Gugl im Jahre 1567 von den Steffan Grambling'schen Erben erkauftes Gütlein zu verhandlohnen; auch sollen diese Güter nur an einen Nürnberger Bürger verkauft, das Schloss der Stadt offenes Haus sein etc. - Siegler: der Aussteller, Paulus Volckhamer und Lucas Friedrich Beheim, beide Stadtgerichtsschöffen.