Mainz, 1594.06.14. (Richter Konrad Kennicken). Eheberedung zwischen Hans Hamman, Sohn der Eheleute Matheis Hamman (+), B. zu Weilbach, und Magdalena, und Margreth, Tochter der Eheleute Endres Mott, Zimmermanns, und Katharina: Der Ehemann erhält, da seine Mutter seinen väterlichen Erbteil noch geniesst, von ihr 300 fl.; die Braut erhält von ihren Eltern 200 fl. Stirbt er vor ihr kinderlos, so erhält sie 300 fl., alles zum Leib Gehörige, das von ihr in die Ehe Gebrachte und das von ihr während der Ehe Ererbte. Stirbt sie vor ihm kinderlos, so erhält er 200 fl. aus ihrem Nachlass, all sein Zugebrachtes und das von ihm in der Ehe Ererbte. Anwesend 1) auf Seiten des Mannes: Seine Mutter; Herr Iterius Hoffman, Dr. der hl. Schrift, Dekan zu Liebfrauen, Stiftsherr zu St. Peter; Herr Lorenz Hamman, Stiftsherr zu Liebfrauen; Herr Georg Bopfinger, Vikar zu St. Viktor; Jakob Kraft, Krahnenmeister; Meister Hans Rudell, Barbierer; 2) auf Seiten der Frau: Der Vater Andreas Mott; Hermann Wolf, Hans Krug, Schlosser; als Zeugen: Herr Melchior Behem, Pfarrherr, Christoph Seifferdt, Meister Kaspar Albach.

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