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Vor dem Vogt und dem Landgericht zu Achern bekennt Hans Doldt, Bürger und Müller zu Oberachern (in der Strueth), dass er eine auf der genannten Mühle versicherte und den Eheleuten Martin und Gertrude Vierling zustehende Schuldverschreibung von 50 Gulden Kapital sobald als möglich ablösen werde oder, wenn ihm die Ablösung nicht möglich ist, das Kapital mit einem Pfund und 5 Schilling verzinsen wolle. Demgegenüber soll Vierlings Forderung, einer der St. Stephanskirche zu Oberachern auf der genannten Mühle zustehenden Forderung von 50 Gulden und einer gleichfalls dieser Kirche zustehenden Forderung aus der Anniversarstiftung des ehemaligen Müllers Jakob Schmied, ebenfalls im Wert von 50 Gulden, zweitrangig sein. 1695 April 19 tritt Vierlings Sohn, Hans Vierling, die Schuldverschreibung an das Kloster Allerheiligen ab.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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