Zinsverkauf aus einem Acker in Rimedehusen
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Urk. 15, 171
Urk. 15 Kloster Ahnaberg - [ehemals: A II]
Kloster Ahnaberg - [ehemals: A II] >> 1341-1350
1349 Mai 1
Ausfert. Pergt., das Siegel hängt an Pergamentstreifen an.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno 1349, ipso die Philippi et Jacobi ap.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich hern Curdes, Bürgermeister, Curd von Hertingshausen (Hertingeshusen), Heinrich Horbosch, Heinrich hern Ditmars, Wernher Sydenswanz, Hermann Wise, Johann Wiltnar, Heidenrich Schoteman, Curd Sewice, Heinrich Haldorf, Rudolf von Bettenhausen (Bethenhusen), Heinrich Bodenref, Schöffen zu Kassel (Cassele), beurkunden, daß Curd Rudewigen und seine Frau Godeling an Hampe, eine Jungfrau zu Ahnaberg (Anenberge), der Hobefrowen Tochter, einen jährl. Zins zu Michaelis von 30 Schillingen Pfennige Kasseler (Kesselescher) Währung aus ihren 16 Ackern zu Rimedehusen um eine Summe Geldes verkauft haben auf Lebenszeit. Nach dem Tode der Hampe fällt der Zins an den Konvent zu Ahnaberg, und jede Jungfrau erhält ihr Teil in ihre Hand zur selben Zeit, wofür sie das große Gebet für Hampe verrichten sollen. Ferner haben Curd Rudewig und Frau Godeling der selben Hampe und Sinle und Gisle, Kurts Töchtern und Nonnen zu Ahnaberg, übertragen: 1 Malter hartes Korngeld zu Simmershausen (Symeshusen) aus der 'bodelhube', zu Nyrszen Va Malter Korngeld, halb Roggen halb Hafer, aus ihrem Hofe und Lande auf dem Felde, zu Weimar (Winmar) 4 Schillinge auch aus ihrem Hofe und Lande daselbst, zu Bettenhausen (Bettenhusen) 8 Schillinge Kasseler Pfennige aus ihrem Hofe an dem Ende des Dorfes, so, daß diese Renten den 3 Nonnen zu Michaelis fallen und sie sich unter einander beerben; nach ihrer drei Tode fällt alles an die Nonnen, indem jede derselben ihr Teil in ihre Hand erhält unter der Bedingung, daß sie dafür das große Gebet verrichten.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Rückw. Rubrum d. 16. Jahrb.: Dysser brieff heldet ober 30 Schilling usz acker szu Rymedehusen, ober eyn maider partim szo Symeshusen, szu Nyrszen ½ malder partim, szu Wymar 4 Schilling, szu Bettenhusen 8 Schilling.
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Aussteller mit dem Stadtsiegel.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest Schultze Nr. 185
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich hern Curdes, Bürgermeister, Curd von Hertingshausen (Hertingeshusen), Heinrich Horbosch, Heinrich hern Ditmars, Wernher Sydenswanz, Hermann Wise, Johann Wiltnar, Heidenrich Schoteman, Curd Sewice, Heinrich Haldorf, Rudolf von Bettenhausen (Bethenhusen), Heinrich Bodenref, Schöffen zu Kassel (Cassele), beurkunden, daß Curd Rudewigen und seine Frau Godeling an Hampe, eine Jungfrau zu Ahnaberg (Anenberge), der Hobefrowen Tochter, einen jährl. Zins zu Michaelis von 30 Schillingen Pfennige Kasseler (Kesselescher) Währung aus ihren 16 Ackern zu Rimedehusen um eine Summe Geldes verkauft haben auf Lebenszeit. Nach dem Tode der Hampe fällt der Zins an den Konvent zu Ahnaberg, und jede Jungfrau erhält ihr Teil in ihre Hand zur selben Zeit, wofür sie das große Gebet für Hampe verrichten sollen. Ferner haben Curd Rudewig und Frau Godeling der selben Hampe und Sinle und Gisle, Kurts Töchtern und Nonnen zu Ahnaberg, übertragen: 1 Malter hartes Korngeld zu Simmershausen (Symeshusen) aus der 'bodelhube', zu Nyrszen Va Malter Korngeld, halb Roggen halb Hafer, aus ihrem Hofe und Lande auf dem Felde, zu Weimar (Winmar) 4 Schillinge auch aus ihrem Hofe und Lande daselbst, zu Bettenhausen (Bettenhusen) 8 Schillinge Kasseler Pfennige aus ihrem Hofe an dem Ende des Dorfes, so, daß diese Renten den 3 Nonnen zu Michaelis fallen und sie sich unter einander beerben; nach ihrer drei Tode fällt alles an die Nonnen, indem jede derselben ihr Teil in ihre Hand erhält unter der Bedingung, daß sie dafür das große Gebet verrichten.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Rückw. Rubrum d. 16. Jahrb.: Dysser brieff heldet ober 30 Schilling usz acker szu Rymedehusen, ober eyn maider partim szo Symeshusen, szu Nyrszen ½ malder partim, szu Wymar 4 Schilling, szu Bettenhusen 8 Schilling.
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Aussteller mit dem Stadtsiegel.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest Schultze Nr. 185
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ