Gründlicher Beweiß Der des Heil. Römischen Reichs Erb Marschall Ambte Nahmens Ihro Kayserlichen Majestät / und des Heil. Römischen Reichs, dann des hohen Ertz-Marschall-Ambts, und also Jure subfeudi Imperii auf Reichs-Wahl- und Crönungs-Tägen über derer Reichs-Stände und deren Gesandtschafften Bediente und Domestiquen, in Civilibus & Criminalibus competirenden Jurisdiction. Von Reichs Erb Marschall Ambts wegen aufgesetzt / aus der Historie, und Verfassung des Heil. Römischen Reichs documentirt / und in offentlichen Druck gebracht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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