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Rechtliche Auseinandersetzung zwischen Stadt und Land Wachtendonk einerseits und der Stadt Kempen andererseits - jeweils vertreten durch die Obrigkeit - über die Errichtung und den Standort des Schlagbaumes und der Galgen (Gerichte) an der gemeinsamen Grenze seit 1655 und die am 23. November 1663 in Kempen dazu erfolgte Vereinbarung; mit Zusatz vom 7. August 1664 (Kopie)

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