Sekretariat Karl Albrecht III. (Bestand)
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Wa 210
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Waldenburg >> Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg
1807-1829
Inhalt und Bewertung
1807 wurde auf der oberen Verwaltungsebene der Standesherrschaft ein Kabinett wiederbegründet. Es erhielt wenig später die Bezeichnung Sekretariat des Fürsten Karl Albrecht und war an dessen Residenz in Kupferzell angesiedelt. Auf diese stark an die Souveränität vor 1806 erinnernde Einrichtung mußte der Fürst auf Druck des Königs von Württemberg 1823 verzichten. Die Vereinbarungen der Standesherrschaft von 1829 mit Württemberg ließen endgültig kein Kabinett mehr zu.
Gliederung: I. Angelegenheiten des Gesamthauses Hohenlohe; II. Angelegenheiten des Hauses Hohenlohe-Waldenburg; III. Angelegenheiten der Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg; IV. Pfarrstellenbesetzung, Pfarrerbesoldung; V. Schulstellenbesetzung, Lehrerbesoldung.
1. Zur Geschichte des Sekretariates des Fürsten Karl Albrecht III.: Beim Aufbau einer standesherrlichen Verwaltung wurde in Hohenlohe-Waldenburg 1807 auf der oberen Verwaltungsebene das Kabinett wiederbegründet. Es wurde an der Residenz des Fürsten Karl Albrecht III. (regierte 1796 bis 1839) in Kupferzell angesiedelt. Zunächst erhielt die Einrichtung den alten Namen "Kabinett", bis später die Bezeichnung Sekretariat (des Fürsten Karl Albrecht) diese verdrängte. Ein Kabinett galt als Sinnbild des Souveräns. Deshalb suchte der König von Württemberg Kabinette bei den Standesherren zu unterbinden. Umgekehrt war es der Anspruch auf die alte Gleichrangigkeit zum jetzigen König, der den Fürsten zu Hohenlohe-Waldenburg auf ein eigenes Kabinett, auf die Bezeichnung wie auf die Sache, pochen ließ. Faktisch war auch vor 1806 das Kabinett in den hohenlohischen Herrschaften kaum mehr als ein Privatsekretär des Fürsten gewesen. Dieser regelte dessen Angelegenheiten und bereitete die Entscheidungen vor. Er besaß die größte Nähe zum Fürsten, arbeitete also im "Kabinett". So bestand auch nach der Mediatisierung das Kabinett bzw. neutraler formuliert das Sekretariat des Fürsten kaum aus mehr als einem Privatsekretär in der unmittelbaren Umgebung des Fürsten. Dessen Aufgabe formulierte 1830 Karl Albrecht III. selbst so: "... durch welche die sämtlichen Verwaltungs-(...)gegenstände ... uns durch das Organ unseres Cabinets zur speziellen Beschlußnahme und unterschriftlichen Anerkenntnis vorgelegt werden müssen, wonach erst diese Gegenstände zum Vollzug geeignet sind, zu welchem Ende die Genehmigungsdekrete durch das Cabinet an die Domanialcanzlei und von dieser an das Rentamt hinausgeschlossen werden" (Wa 215 Domänenkanzlei Bü 397). 1823 hatte sich der König von Württemberg in der Frage des Kabinetts weitgehend durchsetzen können. Die Rückgabe der Administration der hohenlohe-waldenburgischen Einkünfte durch das königliche Obertribunal an die Standesherrschaft war an die Bedingung der Abschaffung des Kabinetts geknüpft worden. Mit den Aufgaben des Privatsekretärs des Fürsten beauftragt war zunächst Hof- und Justizrat Carl Martin, anschließend Hofrat Christian Friedrich Herwig. 1823 erfolgte in der Besetzung eine Zäsur. Damals wurde Jagdsekretär K. Bosch Sekretär des Fürsten "in Jagdsachen", erhielt also einen unverfänglichen Aufgabenbereich. Seit diesem Jahr galt eine "Einfachheit" genannte Regelung, wonach die ganze Verwaltung durch das Oberrentamt bzw. die Domänenkanzlei erfolgte. In den dreißiger Jahren ist Johann L. Krauß als Privatsekretär nachzuweisen, der diese Stellung mit der Leitung der Domänenkanzlei vereinigte. Auch dadurch wurde der Einrichtung ihre Brisanz als Zwischenglied zwischen Fürst und Domänenkanzlei genommen. Die 1830 wieder geäußerte Absicht Karl Albrechts III., die alte dominierende Rolle des Kabinetts aus der Zeit von vor 1823 zu restituieren, ließ sich nicht durchsetzen. Die abschließende Regelung mit dem König von Württemberg ("Deklaration, die staatsrechtlichen Verhältnisse des fürstlichen Hauses Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst zu Kupferzell betreffend") von 1829 sah im Paragraph 59 vor, daß der Standesherr keine höheren Titel als den des Domänenkanzleidirektors verleihen durfte (Regierungsblatt für das Königreich Württemberg 1829, S. 479 ff., hier S. 502). Eine Instanz zwischen Fürst und Domänenkanzleidirektor in Gestalt eines Privatsekretärs war damit untersagt. Obwohl auch unter Karl Albrechts III. Nachfolger in den 60er Jahren Bemühungen zur Wiederbelebung eines Kabinetts bzw. privaten Sekretariats erkennbar werden, war die Einrichtung um 1830 im Prinzip überlebt. Als aktenbildende Behörde spielte das Sekretariat seither keine Rolle mehr in der Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg.
2. Zur Geschichte des Bestandes und seiner Bearbeitung: Die Erschließung und Bildung des vorliegenden Bestandes erfolgte durch den Zeitangestellten Bernd Geil 1997 und 1998 im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Archivs Waldenburg Neu. Siehe dazu das Vorwort zum Bestand Wa 215 Domänenkanzlei. Die Unterlagen des Sekretariats lagen - insoweit überhaupt formiert - in einem Pertinenzbestand Archiv Waldenburg Neu vor und mußten erst mühsam als eigene Provenienz von den Unterlagen anderer Provenienzen getrennt werden. Eine Gliederung des ursprünglichen Bestandes wie auch Angaben über den ursprünglichen Umfang liegen nicht vor. Auch sind keine eigenständige Signierungen der Akten des Sekretariats erkennbar. Die Akten des Kabinetts bzw. Sekretariats sind von den Kabinettsakten zu unterscheiden, die um 1850 noch einen eigenen Bestand bildeten. Es war ein Auslesebestand aus Akten aller standesherrlichen Provenienzen, die wegen ihrer Wichtigkeit beim Fürsten, also im Kabinett, verwahrt wurden. Nur ein Bruchteil dieser Akten entstand aber auch im Kabinett bzw. Sekretariat. Die 120 im vorliegenden Bestand verzeichneten Akten bilden den Rest der Überlieferung einer Behörde der Standesherrschaft Hohenlohe-Waldenburg, die über zwei Jahrzehnte wirkte. Ihre Wichtigkeit resultiert daraus, daß sie die Entscheidungen des Fürsten vorbereitete. Die Unterlagen des Sekretariates des Fürsten Karl Albrecht III. werden ergänzt durch die der übrigen standesherrlichen Behörden, vor allem der Domänenkanzlei und durch dessen Nachlaß. Über den ursprünglichen Umfang der Unterlagen des Sekretariates und über den prozentualen Anteil der erhaltenen Überlieferung ist nichts bekannt. Es ist nicht damit zu rechnen, dass weitere Unterlagen dieser Provenienz aufgefunden werden. Der Bestand erhielt die Bezeichnung "Wa 215 Sekretariat des Fürsten Karl Albrecht III." Er umfaßt 120 Büschel in 0,8 lfd. m. Neuenstein, im Juli 1999 Dr. Schiffer
120 Bü (0,8 lfd.m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ