Dorfmeister und Gemeinde zu Oberleinbach setzen mit Genehmigung des Schenken Karl eine Siebner- und Steinsetzerordnung und bestellen genannte Personen zu Steinsetzern (Orig. Papier, Libell, 5 Blatt, Sg. des Schenken; das Libell ist in einem Gültbrief der Gemeinde Gollhofen für Philipp Schletz von Hall (Orig. Perg. von 1530, der, der Känge nach geteilt, zur Hälfte vorhanden ist, eingebunden; auf dem 1. Blatt aufzeichnungen über die Steinsetzer von 1605-1623)