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Die zum Oberamt Dringenberg gehörige Jagden, auch von ein- oder anderen darin getane Eingriffe betreffend
Fürstbistum Paderborn, Oberamt Dringenberg >> 6. Regalia Minora >> 6.4. Das Jagd- oder Forst-Recht, Fische und Vögel zu fangen
1644-1783
Enthaeltvermerke: enth.: 1) Formulare des von Seiten des Oberamts Dringenberg an die Vögte zu Dringenberg und Sandebeck abgegangenen Mandati gegen die Beeinträchter der Hochfürstlichen Jagd besser als geschehen zu invigilieren, die Übertreter (übertrettere) zu pfänden und darüber zu referieren, 16. Jan. 1644; 2) Rescriptum in aller Eile (Eyll) etwas von Wildbret, durch des Ends (endts) zu Brakel (Brakell) [und] Driburg (Drieburg) und sonsten vorhandene Wildschützen zusammen zu bringen, 3. Juli 1647; 3) Des Jägers Blasius Bussevogel, so 72 Jahre alt und beim seeligen Landdrosten von Haxthausen in Diensten gewesen, Bericht über die privativen und gemeinschaftliche Jagden und Fischereien des Oberamts Dringenberg, 31. Juli 1655; 4) Rescriptum wegen des Wildschützen und Jägers Adam sein Salarium und daß solches vom Rentmeister zum Dringenberg ausgezahlt werden solle, 19. Juli 1656; 5) Cameral-Schreiben, daß der Hühnerfänger zu Brakel (Brakell) sich bearbeite, einen guten Teil Feldhühner behufs seiner Hochfürstlichen Gnaden zu fangen, 12. Sept. 1661; 6) Es wird ein Jäger von Neuhaus überschickt, um die Amtsjagd zu halten, und bedeutet demselben, den alten Bläsing, um die Schnadt und den District desto besser zu halten, beizugeben, 2. Nov. 1658; 7) Rescriptum Regiminis paderborn[nensis] wegen anzustellender Wolfs-Jagd und desfalls aufzubietender Bürgern und Eingesessenen zu Dringenberg, Kleinenberg, Willebadessen (Willebaßen), Alten- und Neuenheerse etc., 3. April 1659; 8) Copia Instrumenti respective Protestationis et Requisitionis in puncto der Jagd, so die Herren Gogericht-Interessenten zur Lichtenau dem Dringenbergischen Amtsdrosten Herrn Godtschalck von Niehausen wegen der invadierten Gogerichtsjagd und darin geführten Juncker Twisten eingesandt, worauf der Herr Droste erklärt, nicht für sich, sondern als Amtsdroste namens Ihrer Hochfürstlichen Gnaden gejagd zu haben und der v. Twiste sich seinen Leuten zugesellet [habe], 6. Dez. 1670; 9) Rescriptum Celsissimi Principis Hermanni Werneri wegen in ihrer Hochfürstlichen Dringenberg[ischen] Wildbahn eingreifende Jäger, um zu ergreifen und ans Amt-Haus zu bringen, wenigst[ens] zu denuntieren, deren Hunde aufzufangen oder zu erschießen, 2. April 1685; 10) Der Hof-Jäger wird abgeschickt, um die Amts-Jagd zu halten, dabei befohlen, demselben nötigen Unterhalt zu verschaffen, 17. Juni 1681; 11) Rescriptum Camerae nebst einem von den Vogten zur Driburg (Drieburg) abgestatteten copeylichen [sic!] Berichts wegen eines in den Küchen-Höltzeren jagend verspürten Jägers, Dietherichen König genannt, um solchen auf Betretungsfall ergreifen und ans Amthaus bringen zu lassen, 31. Aug. 1700; 12) Rescriptum Camerae an den Vogt zur Driburg (Drieburg), wegen des abgestandenen Vogts Mehring und Dietherich König, falls sich dieselben außer den Driburgischen bürgerlichen Jagd-District, mit Flinten oder Büchsen betreten ließen, davon sofort zu berichten, 26. Nov. 1700; 13) Copia Rescripti Principis Francisci Arnoldi wegen der fremden oder über ihre Jagd-Districten einschleichende Jäger, 11. Mai 1711; 14) Concept [eines] Berichts des Rentmeisters Widenbrück an Ihro Hochfürstlichen Gnaden wegen von Westphälischer Seite oben Schwaney, Buke, Altenbeken (Altenbeiken) vorgenommener einseitiger Schnadt Jagds Beziehung, 6. Juni 1711; 15) Darauf eingegangenes Rescriptum Celsissimi Principis Francisci Arnoldi, die darüber etwa seienden Nachrichten in der Oberamts Repositur nachzusehen, auch darüber die alten Holzförster etc. zu examinieren, imgleichen dem Befinden nach eine einzurichtende Protestation-Schrift den v. Westphalen zu Herbram per Notarium et testes intimieren zu lassen, 8. Juni 1711; 16) Rescriptum Camerae wegen von Martin Jobst von Geismar zum Riepen und des v. Heim in der Dösselschen und Lütkenederschen Feldmark anmaßlich unterfangenen Jagens, diejenigen, die das Jagen geschehen [ließen], umständlich zu vernehmen und darüber das Protocollum einzuschicken, una cum Mandato an den Landvogt zu Peckelsheim und Freigrafen zu Warburg, die fremden Jäger fürs Künftig zu pfänden (pfanden) und die Hunde zu erschießen, 23. Dez. 1720; 17) Recessus protestationis et reservationis an Seiten Bürgermeisters und Rats zur Driburg (Drieburg) wider zeitigen Vogt daselbst, wegen eingewrogten [sic!] Johan Sunderman, Jürgen Jaspers und Müllers Henrich Pömminghausen, daß beider erstere Hunde ohne Knüppel im Felde bei sich gehabt und letzterer in dem Klusgrund im fürstlichen Gehölz-Holze gehausen haben soll, 28. Aug. 1723; 18) ad Cameram untertäniger ordnungsmäßiger Recursus und Bitte, anseiten Bürgermeisters und Rats der Stadt Driburg (Drieburg) contra Wilhelm Bosen, angeblichen künftigen Vogt und Richter daselbst, qua auctorem auch Herrn Rentmeistern Widenbruck weniger nicht die Holzförster Weskampf und Blasius in puncto todgeschossener Hunde, und gebrüchteter Bürger wegen nicht angehängter (angehenckter) Knüppel oder Ketten. Cum inscripto Mandato de super Referendi, 15. Dez. 1723; 19) Hierauf vom Herrn Rentmeister Widenbrück abgefaßter Bericht, worin er dem Magistrat ob Zuligen meldet, daß sie zur Conservation der Jagd mit Acht haben müssten, weil der Stadt Driburg (Drieburg) in dero Feldmark und dem Stadt-Gehölze die Koppel-Jagd limitate competiere, und zur Conservation der Jagd dienlich wäre, daß keine Hunde ins Feld kämen oder wenigst[ens] denselben ein Knüppel angehängt würde; 20) Dem Freigrafen Brockman wird anbefohlen, von der verwitweten (wittiben) Freigräfin Holstein darüber die etwa vorhandene Nachricht einzuholen, ob einige Cavalliere mit der Stadt Warburg vormals der Nach-Jagd nach Bartholomaei halber sich dahin verglichen, daß ihnen sämtlich nach Michaelis, Ihro Churfürstliche Durchlaucht aber und das Oberamt zwei Tage vorher die Jagd hinwieder zu beziehen befugt; 21) Höchst gemüßigte Anzeige und rechtliche Bitte, an Seiten Henrich Diederich v. Ketteler zu Merlsheim (Merls Heimb) contra Spieker Henrich, Holzknechten zu Sandebeck, in puncto eines von seinen Jägern angeschossenen, vom Beklagten aber vor ihnen weg und in sein Haus geführten Hirsches, 25. Juni 1728; 22) Bericht der Städte Warburg, Brakel (Brakell), Borgentreich, Salzkotten (Saltzkotten), Nieheim und Driburg (Drieburg) auf das von einem Hochwürd[igen] Dom-Kapitel und Hochadligen Ritterschaft bei Ihro Churfürst[lichen] Durchlaucht wegen der Jagdgerechtigkeit gemachten Gravamen; 23) Relation des Gografen zu Willebadessen (Willebassen), daß das erhaltene Befehl (Befelch) wegen der Jagden in dasiger Hochfürstlicher Hoheit, und auch daß den Hunden in Willebadessen entweder 3/4 lange Ketten oder aber Knüppel angehängt werden, auch benebst die Kloster oder andere Schäfer ihre Hunde an Stricken bei sich führen sollen, wirklich ex Ambone publicieren und ablesen lassen, 29. Juni 1734; 24) Similis Relatio des Vogten Cramers zu Sandebeck nebst beigelegten Rescripti Principis Francisci Arnoldi wegen den Hunden anzuhängenden Knüppels, 6. Sept. 1718. Una cum Nota factae publicationis a Pastore loci, 15. Juni 1734; 25) Mandatum Camerae den Diderich Brand und Jobst Ibers aus Driburg (Drieburg) (welche den in den Küchen-Holze sich aufhaltenden wilden Schweinen höchststräflich nachgestellt [haben]) sofort zu ergreifen und zum Zuchthaus führen zu lassen, 27. Juli 1739; 26) Rescriptum Camerae Paderbornsensis den von den Willebadessischen Müller Caspar begangenen Jagd-Exzess zu untersuchen und zu bestrafen, minder nicht des Müllers Jagdhund zum Amt-Haus bringen zu lassen, 31. Aug. 1739; 27) Relation des Vogts zur Driburg (Drieburg), daß er die drei Wildschützen Dietherich Brandt, Joist Ibers und den Deserteur Adam Nieman ertappet, letzteren wirklich auf Paderborn zum Regiment geschickt hätte, bittend wegen der 2 ersteren auch zu verordnen, 12. Sept. 1739; 28) Gemeiner Aufgebot (Aufbott) zur Treibjagd, so in den Küchen-Hölzern in Höchster Gegenwart Ihro Churfürstlichen Durchlaucht angestellt, Okt. 1739; 29) Edictmäßiger Befehl in puncto den Hunden anzuhängenden Knüppel oder Ketten, 26. Mai 1750; so zu Brakel (Brakell), Driburg (Drieburg) und Dringenberg an die Kirchtüren affigiert, 5. und 6. Juni ejusdem anni; 30) Protocollum Oberamts Dringenberg ad Causam denuntiationis contra Apothequere Reherman in puncto eines geschossenen Hasen, 14. Febr. et sequens 1754; 31) Rescriptum Camerae, worin unter anderem wegen Jagd und Fischereien verordnet, daß die zum Dringenberg Angesessenen Übertreter (übertrettere) jedesmal, wo sie mit Gewehr oder Fisch-Instrumentis nur vor dem Tor gehen, in 5 Goldgroschen [-gulden?] Strafe fällig erklärt, anbei das Gewehr oder Fisch-Instrumenta weggenommen, hingegen die unvermögenden ad Custodiam Civilem gebracht, fort 8 Tage hindurch mit Wasser und Brot gespeiset werden, welche Verordnung dann ex Ambone zu publicieren, 27. März 1754; 32) das in Gefolg vorhergehenden Rescripti expediertes Publicandum cum subjuncta Nota factae publicationis a D. Pastore loci, 31. März 1754; 33) Verzeichnis des Hochfürstlichen Fürsten Ferdinand Maess zur Driburg (Drieburg), was an Raufutter und Bohnen gekauft, auch zur Körnung des schwarzen Wildbrets in dasigen Küchen-Hölzern gebraucht [werde], 20. März 1755; 34) Rescriptum Camerae wegen Ausschießung der wilden Schweine, 30. Sept. 1756; 35) Bericht ad Cameram wegen nötiger Fortschießung der wilden Schweine, 30. Dez. 1756; 36) Rescriptum Camerae, daß die wilden Schweine durch die Amt-Dringenbergischen Förster ausgeschossen und zur Hochfürstlichen Hof-Küche abgeliefert werden sollen, 10. Okt. 1758; 37) Rescriptum Camerae, daß das schwarze Wildbret durch die Amts-Förster ausgeschossen und an die Hof-Küche abgeliefert werden soll, auch falls zum Dringenberg etwas anstandig, solches juxta pretium taxatum behalten und berechnet werden könne, 5. Okt. 1759; 38) Concept des ad Celsissimum wegen der Jagd abgestatteten Berichts, 28. Mai 1763; 39) Rescriptum Camerae, worin der Conductor Satzen wegen in der Milde zum Schade der wilden Schweine mißbrauchter Huide zur Ersetzung des zum Körnen angekauften Raufutters schuldig erklärt wird, 26. Jan. 1769; 40) Concept Rescripti an den Richter Goldschmidt zu Borgholz (Borcholzte), worin ihm verwiesen wird, daß er seine Jagd-Hunde in der Gegenzeit ohne Knüppel herum laufen lasse, um solches abzuändern oder zu gewärtigen, daß solche totgeschossen werden sollen; 41) poenale Mandatum inhibitorium wegen Jagdgehen und Hasen schießen zum Dringenberg publicatum ex Ambone, 5. Juni 1774; 42) Concept [eines] Berichts des Herrn Hof-Kammer-Rats Rentmeisters Budden an Seiner Excellenz Herrn Obrist-Stallmeister Freiherrn von Westphal wegen der Jagd-Schnad von Seiten der Hinndenburg in der so genannten Seür-Grund und die Aller betreffend, 1. Nov. 1783
Sachakte
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