Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Dekan, Kapitel, Vikare und alle Personen des Chors und Stifts zu Alt-Sankt-Peter zu Straßburg für 12 Jahre in seinen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert für sich und seine Erben, die Genannten wie seine anderen geistlichen Untertanen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt und sie dem nachkommen wollen. Kurfürst Philipp weist seinen Unterlandvogt im Elsass und seinen Zinsmeister zu Hagenau sowie seine Amtleute und Untertanen um Beachtung an. Für den Schirm sollen sie jährlich zu Martini [11.11.] 6 Gulden Schirmgeld an seinen Zinsmeister zu Hagenau reichen.