Paul, Sohn von Maxen Thomas, und seine Frau Cathrein zu Oberbrechen verkaufen Freuchin von Bicken und Magdalene von Irmtraut, Konventualinnen zu Gnadenthal, für 40 Gulden Limburger Währung zu je 24 Albus, die diese ihnen bezahlt haben, 2 Gulden Frankfurter Währung zu je 27 Albus, die sie jährlich am 24. August ('auf st. Bartholomei tag') oder 14 Tage danach in einer Summe nach Gnadenthal entrichten sollen. Sie setzen dafür zu Unterpfand: 'erstlich eine wies 1/2 m. haltent im Hornsem ahn Heimants Hanßen erben. Noch 1 1/2 sd. lants im Horserfeld auff Claßen Huen und undig Jacoben Bauß'. Die Ablösung ist zu dem vorgenannten Termin gestattet. - Siegel des Gerichts Oberbrechen, das Hans Schmit, kurfürstlich trierischer, und Elias Nortwen, landgräflich fürstlicher Schultheiß, Urban Huen, Jakob Nultz, Weigels Paul, Baumer Henn, Paul Muller und Henn von Eisenbach, Schöffen daselbst, ankündigen. Die Gläubigerinnen können im Bedarfsfall die Rückzahlung mit vierteljähriger Kündigungsfrist verlangen.