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Unter dem Vorsitz des Bentheim-Steinfurtischen Gografen und Richters zu Borghorst, Dietrich Ferdinand Gröninger, wird eine fiskalische Klage erhoben gegen die Eingesessenen von Laer wegen Unterlassung von Reparaturen an mehreren öffentlichen Straßen, so der Kaldesienstiege und der Landstraße, die nach Visitationen als in nicht brauchbarem Zustand angesehen werden. [Hierzu gibt es eine maschinenschriftliche Erläuterung von 1947, unterzeichnet mit P.B.] . 78a) Der Fiskus gegen Albert Schulte Welling und Joan Schulte Middelhoff und Konsorten. Es ging um die Strafe wegen einer durch unterlassene Reparaturen unbrauchbar gewordenen Brücke. An der fraglichen Stelle sei aber gar keine Brücke gewesen. Eine Kopie wird vom Notar Zurhorst unter Zeugen auf dem Valckenhof abgegeben. 20. 5. 1748. 78b) 2 Quittung für Schulte Welling v. Notar Zurhorst v. 1748 u. 1751 . 78c) Brief an Schulte Welling, dass es in seiner u. Middelhoffs Sache vor dem Brüchten-Appellationsgericht sehr gut stehe. Ohne Unterschrift v. 22. Febr. 1749 . 78d) Zettel v. 14. Juli 1751 in der Brüchten-Appellationssache Schulte Welling u. Middelhoff gegen den Fiskus des Amts Rüschau, der auf eine Dekrets-Kopie verweist . 78e) Brief an Schulte Welling von Agent Stapel aus Münster, der berichtet, das ein Urteil ergangen sei. 30. Juli 1751 . 78f) 2 Undatierte Schriftstücke in der Brüchten-Appellationssache . 78g) Quittung: In der Brüchten-Appelationssache zahlt Schulte Welling 9 Schillinge. 6. Juli 1755

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LWL - Archivamt für Westfalen. Westfälische Hofes- und Familienarchive
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