Stephan Schinweiss zu Mauschelhof (Mauntschelshof) verspricht das mit Genehmigung der verordneten Herren zum Wald in einem Hofhäuslein bei seinem vom Kriegsvolk verbrannten Gut zu einer Wohnung eingerichtete Feuerrecht nach Wiederaufbau eines neuen Wohnhauses wieder dahin zu übertragen. - Siegler: Carl Grundherr von und zum Weyerhauss, als Eigenherr.