Berufungssache des Kramers Herman zur Wohnung in Osnabrück ./. die Witwe Johan Grevinghoff. Der Berufungskläger hat ein Urteil gegen Ertwin Woestman in Osnabrück erhalten und dessen Forderung an M. Hans Diest in M. gepfändet. Die Berufungsbeklagte hat dieselbe gepfändet. Der Berufungskläger will das bessere Recht haben.