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Enthaeltvermerke: enth.: 1) Rescriptum Regiminis wegen der restierenden Tranck-Accise, daß solche von den im Rückstand verbliebenen Ortschaften beigetrieben und zur Schatz-Einnehmerei eingeliefert werden sollen, 3. Juni 1661; 2) Relatio des Kloster Gehrdischen Schreibers (Schreiberen) wegen zu beeidigenden Krügers (Krügeren), damit wegen der Tranck-Accise kein Unterschleiff [Beherbergung?] vorgehe, 22. Mai 1690; 3) Nachricht, was an Tranck-Accise aus dem Dorf Hampenhausen eingeliefert worden, Anno 1690; 4) Diderich Freytag, Vogt zu Sandebeck, beschwert sich, daß von verzapften Bier auf Hochzeiten, Kindtaufen und Maigelägen keine Accise entrichtet werden wolle