Kaspar Orlenhaupt überstellt Kurfürst Philipp von der Pfalz die Vogtei zu Nackenheim (Nackeym) mit allen Nutzungen, Gerechtigkeiten und Anhängen gemäß einem inserierten Vertrag vom Vortag, dass dieser und seine Erben die fortan besitzen und genießen möchten. An der Vogtei hatten zuvor beide Gerechtigkeiten gehabt, nun sollen der Pfalzgraf und seine Erben die alleinigen Inhaber sein. Kaspar hatte die Vogtei zuvor von Anna [von Nackenheim], Klosterfrau zu den Weißen Frauen zu Mainz, und Katharina [von Nackenheim], Klosterfrau zu Rosenthal, erworben. Kaspar verspricht Währschaft und will alle dazugehörigen Verschreibungen übergeben. Er setzt sich und seine Erben aus und den Pfalzgrafen und seine Erben in die Vogtei ein und weist die Untertanen und von den Rechten der Vogtei Betroffenen an, dass sie von nun an dem Pfalzgrafen gehorsam sein sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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