Brief des Mainzer Prothonotars Jacobus Campius an Pater Gisbert Mirbach, Rektor des Jesuitenkollegs in Münster (Jacobus Campius .. protonotarius S. Sed[is] Mag[unt.] ... Patri P. Gisberto Mirbach, Rectori Collegij Monasteriensis Societatis [Jes]u Dno & amico honorando zu Münster in Westfalen), Inkorporation und Einkünfte einer Vikarie in Ahaus betreffend. Campius sei heute [1600 Februar 20] in Mainz beim namentlich nicht genannten Pater Provinzial SJ im Kolleg in Mainz gewesen; man habe ihm (Campius) einen Antwort-Brief von Mirbach an den erwähnten Pater Provinzial in Mainz mit Grüßen an ihn (Campius) gegeben (reddebantur itterae). Es geht auch um einen Antwort-Brief des Campius an Lic. Heinrich Timmerscheidt (litteris redditis), der noch nicht das von Münster den Mainzern geschuldete Geld gezahlt hat; das soll nun Magister Arnold Vagedes tun, Notar und wohl Prokurator, der allerdings auch jemanden anderes beauftragen kann; Mirbach soll das Mandat an Vagedes übermitteln. Campius habe geschrieben, dass, wo das Geld eingenommen worden ist, es Mirbach übergeben werden soll. Campius wünscht, dass das Geld dann gleich nach Speyer transferiert wird, wo es zum Bau einer neuen Jesuitenkirche gebraucht wird; es soll doch bitte schnell gehen. Was die Vikarie in Ahaus betrifft: Campius hat sich mit dem Kanonikus und dortigen Vikar Bernard Albach vereinbart: Er soll doch bitte resignieren (conueni vt resignationem facere velet), da dann die Inkorporation der Vikarie schneller vonstattengehen würde. Dieser schlug dann Folgendes vor: Er möchte den Garten bei Ahaus (extra oppidum), sechs Reichstaler jährlich zahlend, behalten; dieser gehörte eigentlich zur Vikarie, Albach hatte ihn aber mit Zustimmung des Bischofs und des Domkapitels in Münster für 60 Taler ahusen. [!!] und 48 Reichstaler erblich gekauft - dieser Geldwert sowie etliche Pachtschweine und Pachthühner würden der Vikarie also fehlen, die Einkünfte der Vikarie sollten also um etwa diesen Betrag aufgestockt werden. Bernard Albach legt Wert auf die Feststellung, dass er ohne Pensionsansprüche zugunsten der SJ resigniere. Das Benefiz selbst umfasst zwei Hofgüter, Garbgüter genannt, die dem Inhaber des Benefizes jeweils die vierte Garbe zu zahlen haben; in den letzten Jahren waren das zusammen nicht über 26 Rt. (18 und 8) sowie zwei Pachtschweine und etliche Hühner pro Jahr - und den oben genannten Garten, der jedoch an Albach verkauft ist. Die Verpflichtung des jeweiligen Vikars besteht darin, abwechselnd [mit einem anderen Vikar alternis septimanis] die Frühmesse zu lesen; dafür hat Albach einem Priester (cuidam Sacerdoti) jährlich sechs [am Rand: holländische] Taler gezahlt. Der Vater (parens) des Albach hat einen Dienst zu Bertholingk (eine Fahrt die Woche), der jedoch mit der Vikarie nichts zu tun hat, sondern dem Vater und seinen Kindern gnadenhalber von Bischof und Domkapitel gegeben worden sei. So der Bericht des Bernard Albach. Datum Moguntiae 20. febr. ao. 1600 1600 Februar 20