Erzbischof Adolf von Köln gestattet der Stadt Werl auf ihre Bitten, anstelle der durch Unwetter und Brand zerstörten Windmühle in der Stadt eine solche außerhalb der Stadt für ihre Bürger anzulegen, unbeschadet des erzbischöflichen Mühlenrechtes für das Schloß zu Werl oder des Mühlenrechtes der Bewohner des Amtes; diese Vergünstigung soll bei einem Aufstand nichtig sein.
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Erzbischof Adolf von Köln gestattet der Stadt Werl auf ihre Bitten, anstelle der durch Unwetter und Brand zerstörten Windmühle in der Stadt eine solche außerhalb der Stadt für ihre Bürger anzulegen, unbeschadet des erzbischöflichen Mühlenrechtes für das Schloß zu Werl oder des Mühlenrechtes der Bewohner des Amtes; diese Vergünstigung soll bei einem Aufstand nichtig sein.
INA, A 353
INA Inventar des Archivs der Stadt Werl
INA Inventar des Archivs der Stadt Werl >> A - Urkunden der Stadt Werl
1554 {Oktober 9 Arnsberg}
Enthält: Ausf.-Perg.; anh. Sg. d. Ausstellers, stark beschädigt. buchstabengetreue Abschrift, ( Z = Zeile) ( Z, 1) Wir Adolff vonn gottes gnaden Ertzbischoff zu Cöllen, deß heiligen Römischen Reichs durch Italien Ertzcantzler unnd Churfürst, Herzog zu (Z,2) Westphalen unnd Engern etc. Thun für unns unnd unser Nachkommen hiemit kundt unnd bekennen, So als unnsere lieben getrewen1) Burgermeister und (Z , 3) Rath unnser Statt Werll unns mit Supplication2) ersucht, das sie unnd Ire Vorfarn Inn berürter3) unnser Statt Werll, eine Windtmöl zu behuf4) Irer Burger ( Z , 4 ) unnd der Statt nutze gehabt, Unnd aber solliche5) Windtmöl durch ungewetter unnd unverscheulichen brannt abkommen, unnd dann für unrathsamb erachtet, ( Z , 5) dieselbige Windtmöl widerumb binnen6) der Statt zuerbawen, Darumb unnderthenigst gebetten, wir gnediglich gestatten wöllten, das sie solliche ( Z , 6) Windtmöl außwendig der Statt legen unnd deß windts, wie vormals binnen der Statt beschehen, gebrauchen möchten, Dweill dann nit on7), das ( Z, 7) berürte unsere Statt Werll, etlichmal erbarmlich verbrannt und sonst allerlei schaden gehabt So haben wir die gelegenheit erwogen, und gemelten ( Z, 8) unnsern lieben getrewen Burgermeister unnd Rath unnser Statt Werll solliche Windtmöllen ausswendig der Statt auffzurichten, gnediglich vergunt ( Z , 9) unnd zugelassen, Doch das sie solliche Windtmöl nicht weiter dann zu behuf Irer Burger binnen der Statt gebrauchen unnd geniessen sollen, auch ( Z, 10) Inn allwege, da wir oder unnsere Nachkommen, zu behuf unnsers Schloß unndt Underthanen Im Ambt8), ein oder mehr Windtmöllen legen wöllten, ( Z , 11) vorbehallten, Deßgleichen, da auch gedachte vonn Werll über kurtz oder langk, gegen unns, unnser Stifft unnd Nachkommen, sich aufflennen ( Z , 12) oder sonnst vergreiffen würden, deß wir unns doch zu Inen, als unnsern lieben getrewen, keinswegs versehen, so sollen sie sich alßpald dieser ( Z , 13) begnadung, sovil diese eine Windtmöl belangen thut nit zuerfrewen haben, sonnder deren entsetzt sein, On geferd9), Zu Urkundt haben wir ( Z , 14) disen brief10) für unns unnd unnsere Nachkommen11), gegen heraußgebung Ihres Reverß12) mit unnserm anhangenden Insigel13) wissentlich versiegeln ( Z , 15) lassen , Geben zu Arnßberg , am Neunten Octobris , im fünffzehenhundert Vierunndfünffzigsten Jare. Erklärungen 1)getreue = Untertanen 2)Bitte, Bittschrift 3) berürter = genannter Stadt Werl 4)zu Nutzen, zum Gebrauch 5)solche 6)innerhalb 7) etwa: ohne Zweifel, es ist allbekannt 8) Amt Werl 9) ohne Gefahr = Zusicherung, alles ohne Hintergedanken halten zu wollen 10) Brief = altes Wort für Urkunde 11)= Nachfolger auf dem Bischofsstuhl 12)Revers = Bestätigungsurkunde: die Stadt war nach Erhalt der Urk. des Erzbischofs verpflichtet, diesem durch eine Urkunde ( = Revers) den Erhalt der Urkunde zu bestätigen 13) Siegel
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:13 MEZ