Kurfürst Friedrich von der Pfalz beurkundet für sich, sein Adoptivsohn Philipp und seine Nachkommen, dass er sich, nachdem er am 23. März desselben Jahres dem Heinrich Beyer von Geispolzheim eine Schuldverschreibung über 11.000 Gulden zu 5 Prozent ausgefertigt und diesen zum Vogt und Amtmann von Ortenberg gemacht hat, mit Beyer, der nur 5.000 Gulden zahlen konnte, dahin geeinigt hat, dass er ihm die 5.000 Gulden zu 5 Prozent verzinst, ferner soll am Tag der Aufkündigung für Konrad von Stein, jetzigen Vogt zu Ortenberg, am 25. März 1473 Beyer diesem die noch übrigen 6.000 Gulden namens des Kurfürsten, der diese dem von Stein schuldet, ausbezahlen; alsdann sollen Beyer oder seine Erben in Amt und Schloss Ortenberg eingesetzt werden; Beyer bekennt sich damit einverstanden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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