Konrad von Schweineburg (de Sweineburc) beurkundet, daß er mit Zustimmung (de communi consensu et bona voluntate) seiner Ehefrau und seiner Söhne den Frauen [in der Klause] zu Neunkirchen (dominabus de Nuwenkirchen) in der Diözese Würzburg (Herbipolensis dyocesis) Güter in Hohebach (Hobach) und Assamstadt (Asmistat) und einen gewissen Konrad als freies Eigentum (libere et pacifice possidenda) übereignet; dabei handelt es sich in Assamstadt um ein Gut, das hinter der Kirche liegt und von einem gewissen Albert bewohnt wird.