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Bestandsgeschichte: Registratur der münsterischen Geheimen Hof- und Kabinettskanzlei der Bischöfe Maximilian Friedrich (1762-1784) und Maximilian Franz (1784-1801).
Form und Inhalt: Der vorliegende Bestand umfasst die Akten, die während der Regierungszeit der Fürstbischöfe Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels (1762-1784) und Maximilian Franz von Österreich (1784-1801) in der "Hochfürstlich an dem Kurhof zu Bonn sich aufhaltenden Geheimen Kanzlei" seit 1793 "Kurfürstlich kölnischen hochfürstlich Münsterischen Geheimen Hof- und Kabinettskanzlei" entstanden.
Über Geschichte und Arbeitsweise der Hof- und Kabinettskanzlei informiert ein im September 1802 von dem ehemaligen Geheimen Rederendar Druffel für die preußische Spezialorganisationskommission Münster verfasster Bericht:
"... Die Hof- und Geheime Kabinettskanzlei war die auf die Landesregierung relative und in der Hinsicht die unmittelbaren Befehle und Entschließungen des Fürsten einholende und solche expedierende Stelle. Als eigenes Departement schreibt sie sich aus den Zeiten her, wo Münsterlands letzte Fürsten zugleich Kurfürsten von Köln waren und ihre gewöhnliche Residenz zu Bonn hatten.
Unter der Regierung des Kurfürsten Clemens August, der nebst Münster zugleich die Bistümer Osnabrück, Paderborn und Hildesheim besaß, war indeß das kurkölnische Ministerium und die kurkölnische Geheime Kanzlei das Zentrum aller Geschäfte, indeß wurden diese, je nachdem sie dies oder jenes Hochstift betrafen, rubriziert und so besonders registriert.
Kurfürst Max Friedrich ordnete für das Münstersche Departement einen besonderen Staatsminister in der Person des Freiherrn von Fürstenberg an. Ein Geheimer Referendar wurde angestellt, und die Geheime Kanzlei behielt für sich ihren Registrator und Expeditor. Nun stand die fernere Landesadministration unter wesentlicher Leitung des Ministers, die Kreis- und Reichsangelegenheiten blieben aber eigentlich beim kurkölnischen Departement, vielleicht eine Folge der unter Clemens August bestandenen Verhältnisse, die man auch damit begründen mochte, daß der Kurfürst von Köln und der Fürst von Münster - in einer Person vereint - wohl immer gleiche Sprache führen mußten. Nach dem Austritt des Freiherrn von Fürstenberg aus dem Ministerium im Jahr 1780 benannte Kurfürst Max Friedrich für Münster keinen eigenen Minister mehr.
Unter Kurfürst Max Franz, welcher auch für Münster einen besonderen Staatsminister nicht anordnete, behielte die Münstersche Geheime Hofkanzlei ihre von Max Friedrichs Regierung her erhaltene Einrichtung. Die Reichs- und Kreisangelegenheiten wurden von dem kölnischen Departement geleitet, auch von diesem die etwaigen Ministeriellschreiben beantwortet.
Beim Absterben des hochseligen Kurfürsten waren bei der Hofkanzlei in Funktion:
1. ich, alleruntertänigst Unterzeichneter, zur Beachtung der Ämter als Geheimer Referendar,
2. Hofkammerrat Diericks als Registrator,
3. Hofkammerrat Wrede als Expeditor,
4. Gröninger als Kanzleidiener.
Meine Funktion insbesondere war: Der Vortrag über die Geschäfte - das Gutachten und Entwurf der Expeditionen nach den landesherrlichen Entschlüssen. Beim Hoflager geschah der Vortrag nach schriftlichen Auszügen aus den Produkten, welche von dem Hofkammerrat Diericks, wann dieser gerade beim Hoflager war, obsonst vom Hofkammerrat Wrede gemacht und von mir revidiert wurden. Seit 1795 und bei meinem Aufenthalt allhier (in Münster) habe ich mehrenteils die Auszüge selbst gemacht und mein Gutachten, was sonst in Konferenzen mündlich gegeben wurde, schriftlich beigefügt und die danach eingereichten Resolutionsentwürfe mit präsentiert, welche alsdann genehmigt oder nach höchstem Gutfinden abgeändert, expediert remittiert wurden. Die Funktion des Hofkammerrats Diericks und Wrede war eigentlich für jenen: die Besorgung der Registratur - für diesen die Besorgung der Expeditionen ... Die Funktion des Kanzleidieners ergibt sich von selbst ..."
Dieses Findbuch ersetzt das 1783/84 von dem Geheimen Kabinetts(kanzlei)registrator Joseph Ferdinand Diericks angelegte zehnbändige "Repertorium sisthematicum über Jenes, was in dem Bisthum Münster ... in Politicis, Jurisdictionalibus, Cameralibus, Ecclesiasticis, Feudalibus und Militärsachen verhandelt worden" (jetzt im Bestand "Alte Repertorien"). Es folgte mit seiner Gliederung dem damaligen Verwaltungsaufbau. Heute, fast 200 Jahre nach seiner Entstehung, kann es schon als Quelle dienen; denn es berücksichtigt auch die Akten, die im vorigen [19.] Jahrhundert durch Kassation vernichtet oder zuständigkeitshalber an andere Archive abgegeben wurden.
Die Akten wurden neu verzeichnet, z. T. neu formiert und nach Sachgesichtspunkten geordnet, wobei Registraturzusammenhänge nach Möglichkeit gewahrt wurden. Verstreute Betreffe wurden zusammengeführt. So befanden sich z. B. die Verhandlungen über die Aufhebung der Abzugsrechte im Band "Politica", während die Einzelfälle unter "Cameralia" verzeichnet waren.
Bei der Verzeichnung fanden sich einige Akten fremder Provenienz. Ihre Zuordnung erfolgte nach praktischen Gesichtspunkten. In jedem Fall ist die abweichende Herkunft vermerkt.
Anstelle der komplizierten, bis zu sechs Positionen gestaffelten Signaturen, z. B. P XI B 4/5hB, wurden die Akten mit fortlaufenden Nummern versehen. Die Konkordanz am Schluß des [maschinenschriftlichen] Findbuchs erleichtert das Auffinden der neuen Signaturen. Die Archivalien sind zu zitieren: "Fürstbistum Münster, Kabinettsregistratur Nr. ..."
Münster, im September 1981
gez. Ursula Schnorbus
Bedienstete der Münsterschen Geheimen Hof- und Kabinettskanzlei
Minister für das Münstersche Departement:
Freiherr Franz Friedrich Wilhelm Maria von Fürstenberg zu Herdringen 1762 - 1780
Geheime Staatsreferendare:
Nikolaus Augustin Schilgen 1758 - 1774
Adam Franz Wenner 1774 - 1788
Dr. Johann Gerhard Druffel 1789 - 1802
Geheime Registratoren:
Everhard Martini 1754 - 1784
Joseph Ferdinand Diericks 1784 - 1802
Geheime Expeditoren:
Caspar Anton Röbbecken 1766 - 1781
Caspar Anton Wrede 1781 - 1802
Quellen
Archivalien:
··Fürstbistum Münster, Kabinettsregistratur Nr. 2452, 2454 - 2456, 2475
·Fürstbistum Münster, Hofkammer Nr. 14 a - e
·Nachlaß Druffel Nr. 162
Literatur:
··Churfürstlich Cöllnischer Hof-Calender 1767 - 1776.
·Hochstifts Münsterischer Hof- und Adreß-Calender 1776 - 1802.
·Ludwig Dehio, Zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte des Fürstbistums Münster im 17. und 18. Jahrhundert. In: Westfälische Zeitschrift 79, 1921, S. 1 - 24.
·Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche im ... Hochstift Münster ergangen sind. 2 Bde. Münster 1842. (zitiert: Scotti-Münster-)
Ludwig Dehio, Zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte des Fürstbistums Münster im 17. und 18. Jahrhundert, in: Westfälische Zeitschrift 79 I (1921), S. 1-24; Churfürstlich Cöllnischer Hof-Calender 1767-1776; Hochstifts Münsterischer Hof- und Adreß-Calender 1776-1802; Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche im ... Hochstift Münster ergangen sind. 2 Bde. Münster 1842.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.