Irmgard von Wittgenstein (Wedegenstene), Äbtissin von Essen, an alle
delegierten und nachdelegierten (subdelegatis) Richter, die ordentlichen wie
auch an die anderen, gleich welcher Autorität sie unterliegen, insbesondere
aber an den Propst von Bonn, den Domscholaster und den Thesaurar von St.
Andreas in Köln: Sie benennt Heinrich, rector scholarium von Herford, und
Hermann von Remagen zu ihren Prokuratoren in der Angelegenheit um den
Verz-icht (negotio remissionis) auf die Essener Abtei und umschreibt deren
Kompetenzen. - Siegelankündigung des Offizials des Dompropstes. Datum feria
tertia post dominicam Quasi modo, a.d. 1299.