Kurfürst Friedrich [III.], Markgraf von Brandenburg, bestätigt die vom Rat der Stadt Trebbin dem dortigen Schuhmachergewerk erteilten Statuten. "gegeben zu Cölln an der Spree den 18/28ten Novembris, Nach Christi [...] Gebuhrt im Eintausendt Sechshundert Drey und Neunzigsten Jahre"