Vogteiliche Obrigkeit und Gerichtsbarkeit auf die Schenkstatt im Weiler "Sundtheim" bei Windsheim (= Sontheim) und derselben Besitzer, welche zwischen Seinsheim, nun Schwarzenberg einerseits, sodann den von Seckendorff zu Obernzenn gemeinschaftlich war, wiewohl Obernzenn diese Jurisdiktion einzig und allein an sich ziehen wollte

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Staatsarchiv Nürnberg
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