Egnolf von Wartenberg, genannt von Wildenstein, freier Hofrichter im Namen des Grafen Rudolf von Sulz bestätigt das vom Grafen Johann von Truhendingen bestätigte auf Klage des Abts von Reichenau gefällte Urteil des Grafen Hermann zu Sulz, daß Reichenauer Untertanen zu Unrecht vor die Landgerichte im Klettgau und in Schattbuch gefordert worden seien.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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