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Bestandbrief für das [Hofgut] des Schmiedes Johannes Bischoff von Rißtissen. Die Lage der Äcker und die Namen der Anstößer werden im einzelnen genannt. Für das Hofgut muss der Belehnte jedes Jahr auf den 11. November (auf Martini) [Angabe fehlt] für Zins, Küchengefälle und Herrengülte [Angaben unvollständig], eine Gans, aus der Schmiede 4 fl als Gülte und von jedem Jauchert Roggen oder Hafer 5 Mittelen ins Schloss liefern. Wenn der Belehnte säumig wird, fällt das Hofgut wieder an den Aussteller, seine Erben oder seine Nachkommen zurück.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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