Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Abt Paul und den Benediktinerkonvent zu Schuttern auf 10 Jahre in seinen Schirm genommen und den Abt zu seinem Rat angenommen hat, nachdem eine geistliche Reform im Kloster angestoßen worden ist und damit diese Förderung erfahren kann. Er versichert, den Abt bei seiner Abtei, an Rechten, Herrlichkeit und an seiner Person sowie den Konvent zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder dort, wohin der Fürst eine Sache mit Recht weist, genügt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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