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Daniel von Mansbach bekundet für sich und seine Erben, dass
Placidus [von Droste], Abt von Fulda, am Ausstellungstag der Urkunde die
Daniels Großv...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1681-1690
1685 Dezember 18
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Lacksiegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: So geschehen Fuldt den 18ten Decembris anno 1685
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Daniel von Mansbach bekundet für sich und seine Erben, dass Placidus [von Droste], Abt von Fulda, am Ausstellungstag der Urkunde die Daniels Großvater, dem verstorbenen Karl von Dörnberg (Döringenberg), im Jahr 1596 für 3492,5 Gulden und 16 Gnacken, jeder Gulden im Wert von 42 Gnacken, verpfändeten Einkünfte und Lehnsrechte in den Ämtern Haselstein, Mackenzell und Burghaun mit allem Zubehör für 3659 Gulden und 9 Gnacken, jeder Gulden im Wert von 42 Gnacken gängiger Reichsmünze, nach vorheriger Ankündigung durch seine Rentkammer wieder zurückgekauft hat; die Lehnsrechte wurden dem Abt mit der 1669 erteilten Zustimmung des Lehnsherrn verkauft. Die Einkünfte hat Daniel teilweise geerbt und teilweise durch gütlichen Vergleich erhalten; sie sind in einem übergebenen Register genau beschrieben. Daniel von Mansbach sagt Abt und Kloster von der Zahlung der 3659 Gulden und 9 Gnacken los und leistet Währschaft. Er weist Abt und Kloster in den Besitz der Einkünfte und Lehnsrechte ein. Er verspricht, alle Dokumente, die die zurückgekauften Einkünfte betreffen, sowie die originale Verpfändungsurkunde auszuhändigen. Ankündigung von Unterfertigung und Besiegelung. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Seite 1, Seite 2, Rückseite; Siegel: Lacksiegel)
Vermerke (Urkunde): Unterschriften: Daniel von Mansbach
Vermerke (Urkunde): Siegler: Daniel von Mansbach
Die Urkunde über die Verpfändung von 1596 ist im Bestand Urk. 75 nicht enthalten.
Gnacken sind geringwertige Groschen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.