Entwürfe zu einem Hochschulgesetz in Baden-Württemberg, Stellungnahmen zu den Entwürfen
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/45 Bü 74
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Q 1/45 Politischer Nachlass Dr. Wolfgang Meckelein, Staatssekretär im Kultusministerium, Universitätsprofessor (* 1919, + 1988)
Politischer Nachlass Dr. Wolfgang Meckelein, Staatssekretär im Kultusministerium, Universitätsprofessor (* 1919, + 1988) >> 6. Handakten von Professor Kurt Lindemann >> 6.1 Entwürfe zu den Hochschulgesetzen (Hessen und Baden-Württemberg)
1965-1966
Enthält v. a.:
Entwurf eines Hochschulgesetzes in Baden-Württemberg, vorgelegt von der Landesregierung (mit ausführlicher Begründung); Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion im Landtag (Druck, Beilage 1700 der Landtagsdrucksachen), Auszug aus dem Referentenentwurf eines baden-württembergischen Hochschulgesetzes (September 1965), Stellungnahmen bzw. Abänderungsvorschläge des Präsidenten des Hochschulverbandes, Wilhelm Felgentraeger, des Hochschulverbandes Landesverband Baden-Württemberg, der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg (mit Vorschlägen zur Einführung einer befristeten Immatrikulation im Interesse einer Studienzeitverkürzung), der Technischen Hochschule Karlsruhe und der Universität Tübingen zu den Entwürfen; Aktenvermerk über eine Besprechung über die Entwürfe im Kultusministerium Baden-Württemberg vom 6. Dezember 1965
Entwurf eines Hochschulgesetzes in Baden-Württemberg, vorgelegt von der Landesregierung (mit ausführlicher Begründung); Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion im Landtag (Druck, Beilage 1700 der Landtagsdrucksachen), Auszug aus dem Referentenentwurf eines baden-württembergischen Hochschulgesetzes (September 1965), Stellungnahmen bzw. Abänderungsvorschläge des Präsidenten des Hochschulverbandes, Wilhelm Felgentraeger, des Hochschulverbandes Landesverband Baden-Württemberg, der Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg (mit Vorschlägen zur Einführung einer befristeten Immatrikulation im Interesse einer Studienzeitverkürzung), der Technischen Hochschule Karlsruhe und der Universität Tübingen zu den Entwürfen; Aktenvermerk über eine Besprechung über die Entwürfe im Kultusministerium Baden-Württemberg vom 6. Dezember 1965
1 Bü
Archivale
Handakten Theodor Eschenburg, Kurt Lindemann
Baden-Württemberg; Hochschulgesetz
Baden-Württemberg; Kultusministerium
Baden-Württemberg; Landesregierung
Karlsruhe KA; Technische Hochschule, Stellungnahme zum Hochschulgesetz
Tübingen TÜ; Universität, Stellungnahme zum Hochschulgesetz
Hochschulgesetz Baden-Württemberg
Hochschulgesetz Baden-Württemberg; Begründung
Hochschulgesetz Baden-Württemberg; Entwurf
Hochschulgesetz; Entwürfe
Hochschulverband, Landesverband Baden-Württemberg
Hochschulverband; Präsident
Immatrikulation; befristete
Landesregierung Baden-Württemberg
Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg
Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg; Abänderungsvorschläge zum Hochschulgesetz
Studienzeitverkürzung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Nachlässe, Verbands- und Familienarchive (Tektonik)
- Politische Nachlässe (Tektonik)
- Politischer Nachlass Dr. Wolfgang Meckelein, Staatssekretär im Kultusministerium, Universitätsprofessor (* 1919, + 1988) (Bestand)
- 6. Handakten von Professor Kurt Lindemann (Gliederung)
- 6.1 Entwürfe zu den Hochschulgesetzen (Hessen und Baden-Württemberg) (Gliederung)