Markgraf Bernhard vidimiert eine Urkunde seines Tochtermanns Ludwig von Lichtenberg vom selben Datum, worin derselbe die Benutzung des Wittums seiner Frau, der Herrschaft Lichtenau etc. Markgraf Bernhard auf 10 Jahre überläßt gegen Abtragung der darauf ruhenden Schulden und verspricht nach Ablauf der 10 Jahre Alles zurückzugeben.