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Das Hebammen-Institut in der Niederlausitz die zur Unterstützung desselben angeordneten Beiträge von Trauungen und Taufen
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17B (1711956) Rep. 17B Oberamtsregierung der Niederlausitz
Rep. 17B Oberamtsregierung der Niederlausitz >> Rep. 17B Oberamtsregierung der Niederlausitz - Akten >> Verwaltungs-Sachen >> Gesundheitspolizei
1793-1811
Enthält u. a.: Anordnung der Oberamtsregierung namens des Landesherrn, in den fünf Kreisen der Niederlausitz zur Erhaltung des Hebammeninstituts bei jeder Trauung und Taufe einen Beitrag von zwei bzw. einem Groschen von dem zu trauenden Paar bzw. von den Eltern des Täuflings zu erheben, 1811 (Druck; abgebildet in: Klaus Neitmann, Kathrin Schröder und Kärstin Weirauch: "Ist Zierde des Landes gewest". Lübben (Spreewald) im Spiegel archivalischer Quellen, Berlin 2006, S. 122-123).