Kunz, genannt Halberdryn, wohnhaft zu Guntersblum, und seine Ehefrau Katharina bekunden, dass sie dem Johann Neuenburger, Kaplan des St. Valentina...
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NACHWEIS
B 15 Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg)
Urkunden der Familie v. Dalberg (Kämmerer v. Worms gen. v. Dalberg) >> 1401-1435
1433 Juni 13
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Kunz, genannt Halberdryn, wohnhaft zu Guntersblum, und seine Ehefrau Katharina bekunden, dass sie dem Johann Neuenburger, Kaplan des St. Valentinaltars des Spitals zu Oppenheim, und dessen Nachfolgern jährlich 1 Malter Korn Wormser Maß aus genannten Gütern bei Ide v. Frankenstein, dem Tochtermann des Junkers Anthes Lock, Eckbrecht v. Eberstein, Schwertfeger d.J., Junker Anthes Lock, Friedrich Flucker, Junker Wilhelm genannt v. Bechtolsheim und Jeckel Herterich geben sollen, wofür sie als Kaufpreis 10 Gulden Oppenheimer Währung erhalten hatten - Zeugen: Wilhelm v. Mauchenheim, genannt Bechtolsheim, Schultheiß, Friedrich Wylch, Dietz v. Dittelsheim, Klaus Kate, Henn Schlechter, Kunz Smeltz, Klaus Waßmut, Jeckel Berhuß und Niklaus Frettenheimer, Schöffen zu Guntersblum, sowie Henne Herterich, Vogt daselbst
Vermerke (Urkunde): Siegler: Junker Anthes Lock von Hangen-Weisheim und Junker Henne Monsheimer, Schöffen zu Guntersblum
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: O 1 B Nr. 4 Bl. 8-8v, Abschr.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Junker Anthes Lock von Hangen-Weisheim und Junker Henne Monsheimer, Schöffen zu Guntersblum
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: O 1 B Nr. 4 Bl. 8-8v, Abschr.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:40 MESZ