Graf Ulrich von Abensberg beurkundet, dass er und seine Verwandtschaft niemals das Vogtei- oder anderes Recht an den Wäldern zwischen Regensburg und [Hohen/Nieder-]Gebraching besessen habe, diese Rechte vielmehr beim Kloster St. Emmeram liegen. Kinder aus Verbindungen von weiblichen Eigenleuten des Grafen und Hintersassen des Klosters sollen künftig dem Kloster St. Emmeram angehören. S=A