Klage wegen einer 1658 durch das Stift Essen erfolgten Pfändung von zehn Pferden, die vier dem Stift Rellinghausen unterstehenden Personen auf der Landstraße abgespannt und nach Haus Borbeck geführt wurden. Außerdem hatte man ihnen die Wagen mit Zubehör abgenommen. Danach sollen die Beklagten dem Erbvogt des Stifts Rellinghausen und dessen Untertanen viele Schweine fortgetrieben haben. Diesem folgte 1659 ein bewaffneter Überfall mehrerer hundert dem Stift Essen unterstehender Bauern auf die Isenberger, Krayer und Berger Bauerschaft und die Fortnahme von ca. hundert Rindern und Pferden. Nach der Arrestierung eines Rellinghauser Untertanen auf Haus Borbeck erfolgte 1660 außerdem die Festnahme des Rellinghauser Landgerichtsboten Arnd Dobbe und dessen Gefangensetzung in Steele. Die Kläger fordern in ihrem RKG-Mandat die Freilassung aus der Haft, die Restitution abgenommener Güter und die Enthaltung von allen weiteren Gewalttaten. Dagegen verweisen die Beklagten auf ihre Rechte der Jurisdiktion und darauf, daß das Gericht Rellinghausen dem Stift Essen untersteht.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner