Lienhard Humpelmayr von Dünzling bekundet für sich und seine Ehefrau Margarethe, dass Abt Johannes von St. Emmeram ihnen auf dem Forstlehen des Klosters in Dünzling Erbrecht verliehen hat. Sie und ihre Erben sollen die Hölzer trewlich wartten und behutten, das Forstlehen persönlich bestellen, Herrenzins von dem Honiglehen entrichten sowie Vogtei, raiß, Steuer und Scharwerk leisten. S: Lienhard Amman von Dünzling

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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