Johann, Erzbischof von Trier bekundet, daß er Kuno (Cunen) von Reifenberg (Riffemberg) mit 5 Vierteln Weingarten in Niederbrechen (Brechen) und 20 rheinischer Gulden jährlich am 11.11. aus seinen Zolleinkünften zu Boppard (Bopart), ablösbar in 200 Gulden, für die eine Rente von 20 Gulden auf Eigen zu beweisen und zu Lehen aufzutragen ist, belehnt. Dafür hat Kuno seine Pflichten als Burgmann in Niederbrechen zu erfüllen. Siegler: Aussteller.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner