Obligation des Christoph Bernhard von Galen, Fürstbischof zu Münster, in der er bezeugt, dass er mit Zustimmung des Domkapitels aufgrund der erforderlichen Stiftsdefension von Johann Mencken, Vogt zu Legden, und dessen Ehefrau ein Kapital in Höhe von 100 Reichstalern, den Reichstaler zu 50 Stüber holländisch gerechnet, gegen Zahlung einer jährlichen Rente in Höhe von 5 Reichstalern bzw. 5% Zinsen aufgenommen habe. Als Spezialhypothek werden die Pachteinkünfte aus dem Schultenhof Beykelß/Beckell im Kirchspiel Legden genannt. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Ankündigung des Siegels der fürstlichen Kammer und des Domkapitels sowie Unterschriftsankündigung des Landesherrn. Rückzahlungsvermerk vom 1. März 1799

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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