Hans Windl von Poign (Poegen) bekundet für sich und seine Ehefrau Elisabeth, dass Abt Ambrosius von St. Emmeram ihnen Erbrecht auf dem Hof in Poegen verliehen hat, wobei der Abt sich den Zehnten dort selbst vorbehalten hat. Sie und ihre Erben sollen den Hof persönlich bebauen und davon Abgaben nach dem Urteil der Beschauer sowie raiß, Steuer, Scharwerk und andere eehafft entrichten. S: Wilhelm von Peffenhausen von Luckenpaint, Pfleger von Abbach

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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