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Wolfgang [von Dalberg] Kurfürst von Mainz gibt Bernhard [III.] von Liebenstein zu Mannlehen ein Viertel von Bönnigheim, Erligheim und Cleebronn (Cleyborn), den Liebensteinischen und Dienstädtischen sowie den Ehrenbergischen Teil, alles Pfandgüter [aus der Ganerbschaft Bönnigheim, Erligheium und Cleebronn], die letzteren drei Teile vom Sachsenheimer Viertel [der Ganerbschaft]. Bernhard trägt dem Erzstift dafür alle seine Eigengüter in der Ganerbschaft, über die er ein besiegeltes und unterschriebenes Verzeichnis auf Pergament angefertigt hat, zu Lehen auf und empfängt sie als Mannlehen zusammen mit den Pfandgütern. Die Herkunft der Güter wird wie folgt referiert: 1.) Kurfürst Berthold [von Henneberg] hat den Brüdern Jakob [1504¿1508 Kf. von Mainz] und Peter [III.] von Liebenstein ein Viertel von Schloß, Burg und Stadt Bönnigheim und vom Dorf Erligheim, desgleichen dem Peter [III.] und dessen Ehefrau Apollonia geborenen von Wernau Ruhenklingen (Ruentclingen) ganz und die dem Erzstift gehörigen Teile von Magenheim und Cleebronn auf Wiederlösung verpfändet, ausweislich zweier Urkunden ddo. Mainz 1492 März 19 (am montag nach dem sontag Reminiscere) und ddo. Worms 1497 April 26 (uf mittwoch nach s[anc]t Geörgen tag deß heyligenn ritters). 2.) Kurfürst Daniel [Brendel von Homburg] hat nach Aussterben der Herren von Lierheim im Mannesstamm dem Bernhard [III.] von Liebenstein als dem Pfandschaftsinhaber ein Sechzehntel von Bönnigheim, Erligheim und Cleebronn, dann auch ein von Wolf von Dienstädt stammendes Zweiunddreißigstel von Bönnigheim und Erligheim aus dem Sachsenheimer Viertel hinzu verpfändet, ausweislich der Urkunden ddo. Mainz 1573 Juli 17 bzw. Mainz 1579 Juli 1. 3.) Bernhard [III.] hat ein Sechzehntel vom Sachsenheimer Viertel in Bönnigheim und Erligheim vom verstorbenen Dietrich von Ehrenberg gekauft und dem Erzstift zu Lehen aufgetragen, laut Lehnsurkunde des Kurfürsten Daniel ddo. Aschaffenburg dinstag nach conceptionis Mariae virginis den zehennden monatstag decembris 1566. Siegelankündigung des Ausstellers. Einwilligung des Dekans Philipp Cratz von Scharffenstein und des Domkapitels, Siegelankündigung des Kapitels.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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