Räumung der Fahrrinne im Main und insbesondere des Lochs bei der Mainmühle durch die Reichsstadt Schweinfurt gemäß eines am 6. Juli 1421 zwischen der Stadt und dem Bischof von Würzburg aufgerichteten Schiedsvertrags (vgl. Reichsstadt Schweinfurt Urkunden 1421 Juli 6). Graf Friedrich von Henneberg, Dieter Truchseß von Wetzhausen und Kaspar von Bibra begutachten als Vertreter der Schiedsleute die Arbeiten und erklären sie für abgeschlossen. Gleichzeitig lassen sie einen Eichpfahl setzen, um im Bedarfsfall eine Reparatur oder Ersetzung des Grundbaums in dem Loch leichter vornehmen zu können. Gleichzeitig wird die Stadt zur Räumung des Lochs im Main bei der Spitalmühle verpflichtet.

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Staatsarchiv Würzburg